Prävention
Schutz des Kindeswohl
"Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (§ 1631, Abs. 2, BGB)
Schutzkonzept der Pfarrgemeinde St. Godehard
Das vorliegende Schutzkonzept der Pfarrgemeinde St. Godehard wurde im Zeitraum Februar 2017 bis April 2019 von einer Arbeitsgruppe aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pfarrei erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich in dieser Zeit mit einer Risikoanalyse, der Erarbeitung und Anpassung des Verhaltenskodex, der Einrichtung von Beratungs- und Beschwerdewegen sowie der Ernennung der Pfarrei internen Präventionsfachkräfte.
Die Ergebnisse – insbesondere der Verhaltenskodex – werden in diesem Schutzkonzept dokumentiert.
Dieses institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei St. Godehard ist auf Grundlage der Präventionsordnung für das Bistum Hildesheim sowie den dazugehörigen Instruktionen des Generalvikars entstanden und wurde von Seiten des Bistums bestätigt.